Emoji gehört zu Unicode, was bedeutet, dass jedes Emoji seinen eigenen Zeichencodepunkt hat. Unter der Codierung eines Emojis haben verschiedene Plattformen ihre eigenen Emoji-Bilddesigns.

Sie können sich „Emoji“ als „Text“ vorstellen, und Emojis verschiedener Anbieter sind „Schriftarten“ . Einige Schriftarten sind Open Source und können für kommerzielle Zwecke verwendet werden, andere nicht.

Daher wird auch das Urheberrecht von Emoji in zwei Teile geteilt, das Urheberrecht für seinen Code und das Urheberrecht für Grafiken .


Die Kodierung von Emoji ist Teil von Unicode. Solange Sie die Nutzungsbedingungen des Unicode-Konsortiums einhalten, kann jeder alle Zeichencodes kostenlos anzeigen, kopieren und verwenden.

Wenn Sie beispielsweise gerade eine neue Plattform/Software entwickeln, in die Emojis integriert werden müssen, empfehlen wir Ihnen, Unicode zu verwenden, anstatt direkt die Emoji-Grafiken zu verwenden, die bereits von einer bestimmten Plattform entworfen wurden.


Was das Urheberrecht für die Emoji-Grafiken angeht, kommen Sie gleich auf den Punkt: Grundsätzlich gehört das Urheberrecht dem Anbieter, der dieses Emoji-Set entworfen hat.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre eigenen einzigartigen Emojis zu erstellen, dies ist der beste Weg, Emojis völlig legal und kostenlos zu verwenden. Stellen Sie jedoch sicher, dass dieses Emoji-Set nicht so aussieht, als ob das Emoji bereits existiert, sonst könnten Sie in Schwierigkeiten geraten.

Aber wenn Sie trotzdem die bekannten Emojis verwenden möchten, fassen wir hier einige Emoji-Lizenzen gängiger Anbieter zusammen.

  • Apple : Das Emoji-Set von Apple ist in den meisten Teilen der Welt urheberrechtlich geschützt. Sie können die Emojis von Apple nicht als Ihr Firmenlogo oder im Firmenmarketing verwenden. Wenn Sie autorisiert werden möchten, senden Sie Ihre Anfrage bitte schriftlich an das Copyright-Team .
  • Google : Emoji-Schriftarten unterliegen der SIL Open Font License, Version 1.1. Tools und die meisten Bildressourcen stehen unter der Apache-Lizenz, Version 2.0.
  • 🔺Lizenzinformationen für das Emoji-Set von Google

  • Microsoft : Sofern Sie keine Anwendung verwenden, die speziell für den privaten, studentischen oder nicht kommerziellen Gebrauch lizenziert ist, schränkt Microsoft Sie nicht ein, die Dinge zu verkaufen, die Sie drucken und mit den von Windows bereitgestellten Schriftarten erstellen. Einzelheiten finden Sie in den häufig gestellten Fragen zu Microsoft-Schriftarten .
  • Twitter : Das Open-Source-Emoji von Twitter – Twemoji deckt alle Emoji-Anforderungen Ihres Projekts ab, und das alles kostenlos. Die Grafiken sind unter CC-BY 4.0 lizenziert, das eine einfache Lizenzierung für kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung hat.
  • Mozilla : Mozillas FxEmojis sind unter CC BY 4.0 lizenziert, genau wie das Twemoji-Set von Twitter. Einzelheiten finden Sie unter: LICENSE.md .
  • OpenMoji : Die Emoji-Grafiken von OpenMoji sind unter der Creative Commons Share Alike License 4.0 ( CC BY-SA 4.0 ) lizenziert. Und als Open-Source-Projekt ist die Namensnennung aus rechtlicher, praktischer und motivierender Sicht von entscheidender Bedeutung. Wir empfehlen OpenMoji Credits zu geben. Zum Beispiel: um sie in Ihrer Projekt-README, im Abschnitt „Über“ oder in der Fußzeile einer Website/in mobilen Apps zu erwähnen.
  • 🔺Lizenzinformationen für das Emoji-Set von OpenMoji

  • JoyPixels : Die Emoji-Lizenzen von JoyPixels sind käuflich, und der Umfang der Lizenz hängt von den von Ihnen erworbenen Produkten und Lizenzklassen ab. Einzelheiten finden Sie im Lizenzvergleich auf der offiziellen Website.
  • Emojidex : Für Emoji-Lizenzen wenden Sie sich bitte an emojidex.com .

Allerdings⚠️ können sich diese Lizenzen in Zukunft ändern, und die tatsächlichen Lizenzen und Autorisierungen müssen zu diesem Zeitpunkt den Inhalt der Bedingungen überprüfen.

💡Andere verwandte Fragen:

  • Kann „Emoji“ markenrechtlich geschützt werden❓ : Ja, es ist möglich, „Emoji“ zu einer Marke zu machen. Allerdings hat die emoji company GmbH „emoji®, emoji fashion®, emojiplanet®, emojitown® und emoji“ bereits als eingetragene Marke eingetragen und gesetzlich geschützt.
  • An dieser Stelle sei daran erinnert, dass das Wort „Emoji“ von der Emoji Company GmbH als Marke eingetragen wurde. Wenn Sie Emoji-bezogene Produkte auf E-Commerce-Plattformen verkaufen, vermeiden Sie daher bitte die Verwendung des Wortes „Emoji“ im Produkt Titel und Auflistung; Bitte achten Sie außerdem auf das Urheberrecht von Emoji-Grafiken.

  • Ist Smiley urheberrechtlich geschützt❓ : Ja, Smiley ist eine geschützte Marke und besitzt eigene Urheberrechte und Marken, die weltweit von The Smiley Company gültig sind. Dieses Unternehmen schützt nicht nur sein Originallogo, sondern auch seine über 3000 Symbole und verschiedenen Charaktere.